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Rechtliches

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aufträge an Perri Engineering, gefolgt von den Bedingungen für die Nutzung dieser Website.

Zuletzt aktualisiert: 7. November 2026

Inhalt

  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Offerte und Vertragsschluss
  3. 3. Art der Leistungen
  4. 4. Mitwirkung des Kunden
  5. 5. Leistungserbringung
  6. 6. Vergütung und Zahlung
  7. 7. Änderungen des Umfangs
  8. 8. Rechte an den Arbeitsergebnissen
  9. 9. Vertraulichkeit und Datenschutz
  10. 10. Gewährleistung
  11. 11. Haftung
  12. 12. Beendigung
  13. 13. Höhere Gewalt und Krankheit
  14. 14. Selbständigkeit
  15. 15. Schlussbestimmungen
  16. 16. Nutzung
  17. 17. Kein Angebot
  18. 18. Inhalte der Website
  19. 19. Verfügbarkeit und Haftung
  20. 20. Datenschutz
  21. 21. Änderungen und Kontakt

Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Version 1.0, gültig ab 7. November 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die Thomas S. Perri, handelnd als Perri Engineering («Auftragnehmer»), für Geschäftskunden («Kunde») erbringt. Offerte und Auftragsbestätigung gehen ihnen vor.

1.2 Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich angenommen hat.

1.3 Für einen Auftrag gilt die Version, auf die die angenommene Offerte verweist.

2. Offerte und Vertragsschluss

2.1 Eine Offerte ist 30 Tage gültig, sofern sie nichts anderes angibt.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich annimmt. Eine Annahme per E-Mail genügt.

2.3 Der Umfang ergibt sich aus der Offerte. Was nicht als enthalten aufgeführt ist, insbesondere ausdrücklich ausgeschlossene Punkte, gehört nicht dazu.

3. Art der Leistungen

3.1 Die Leistungen werden als Auftrag erbracht (Art. 394 ff. OR). Geschuldet ist sorgfältige, fachgerechte Arbeit, kein bestimmter Erfolg, ausser ein Ergebnis wird ausdrücklich schriftlich zugesichert.

3.2 Reviews, Befunde und Empfehlungen unterstützen das eigene technische Urteil des Kunden. Der Kunde bleibt verantwortlich für sein Design, für Verifikation und Validierung, für die Einhaltung von Normen und Vorschriften und für den Entscheid, ein Produkt zu fertigen, freizugeben oder auszuliefern.

3.3 Der Auftragnehmer führt keine Zertifizierungen, Konformitätsbewertungen, Sicherheitsabnahmen oder behördlichen Prüfungen durch.

3.4 Ein Review umfasst die gelieferten Unterlagen und den vereinbarten Umfang. Dass kein Befund vorliegt, bestätigt nicht, dass kein Fehler besteht.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde stellt die in der Offerte genannten Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine Kontaktperson, die Fragen beantworten kann.

4.2 Der Kunde sichert zu, dass er diese Unterlagen weitergeben darf, ohne Rechte Dritter zu verletzen.

4.3 Vereinbarte Fristen beginnen, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen. Verzögerungen durch fehlende, falsche oder verspätete Unterlagen verlängern sie entsprechend.

5. Leistungserbringung

5.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen persönlich. Dritte werden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Kunden beigezogen.

5.2 Erfüllungsort und allfällige Arbeiten beim Kunden werden in der Offerte vereinbart.

5.3 Ein Auftrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung als bestätigt.

6. Vergütung und Zahlung

6.1 Es gilt die Vergütung gemäss Offerte, in Schweizer Franken. Kosten Dritter werden nur nach vorgängiger Freigabe verrechnet.

6.2 Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

6.3 Workshops und Workflow-Audits sind vor dem Termin zu bezahlen.

6.4 Wird eine Gebühr an Folgeaufträge angerechnet, nennt die Offerte die Bedingungen.

6.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde ohne Mahnung im Verzug; es gilt ein Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Der Auftragnehmer kann die Arbeit unterbrechen, solange Zahlungen ausstehen.

6.6 Der Auftragnehmer ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig und verrechnet keine MWST. Wird er steuerpflichtig, wird die MWST ab diesem Zeitpunkt zusätzlich verrechnet.

6.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.

7. Änderungen des Umfangs

Änderungen des Umfangs brauchen eine schriftliche Vereinbarung und können Vergütung und Fristen verändern. Zusätzliche Arbeiten werden erst nach schriftlicher Vereinbarung ausgeführt.

8. Rechte an den Arbeitsergebnissen

8.1 Die Rechte an Arbeitsergebnissen, die eigens für den Kunden erstellt werden (etwa Quellcode, Schaltpläne, Layouts, Firmware, Dokumentation und Berichte), gehen mit vollständiger Bezahlung der betreffenden Rechnung auf den Kunden über.

8.2 Der Auftragnehmer behält sein allgemeines Know-how, seine Methoden, Werkzeuge, Skripte, Checklisten, Vorlagen und wiederverwendbaren Komponenten. Sind diese Teil eines Arbeitsergebnisses, erhält der Kunde ein unentgeltliches, zeitlich unbeschränktes Recht, sie als Teil dieses Ergebnisses zu nutzen.

8.3 Komponenten Dritter und Open-Source-Komponenten bleiben unter ihren eigenen Lizenzen.

8.4 Der Auftragnehmer erwirbt keine Rechte an Designs, Produkten oder Unterlagen des Kunden.

8.5 Name oder Projekt des Kunden werden nur mit dessen vorgängiger schriftlicher Zustimmung als Referenz genannt. Anonyme Beschreibungen der Art der Arbeit sind zulässig.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich, während des Auftrags und fünf Jahre darüber hinaus. Eine separate Geheimhaltungsvereinbarung, die der Auftragnehmer auf Wunsch unterzeichnet, geht für ihren Gegenstand vor.

9.2 Unterlagen des Kunden werden in zugriffsgeschützten Systemen aufbewahrt und auf schriftliches Verlangen gelöscht, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

9.3 Beide Parteien halten das Schweizer Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, die DSGVO ein. Bearbeitet der Auftragnehmer Personendaten im Auftrag des Kunden, wird ein Auftragsbearbeitungsvertrag abgeschlossen.

10. Gewährleistung

10.1 Der Auftragnehmer sichert zu, die Leistungen mit der Sorgfalt und Fachkenntnis einer qualifizierten Fachperson zu erbringen.

10.2 Ist ein Arbeitsergebnis nachweislich mangelhaft, erhält der Auftragnehmer zuerst Gelegenheit, es innert angemessener Frist kostenlos zu verbessern. Erst wenn die Verbesserung scheitert, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen, vorbehaltlich Ziffer 11.

11. Haftung

11.1 Die gesamte Haftung des Auftragnehmers aus einem Auftrag ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die für diesen Auftrag tatsächlich bezahlte Vergütung beschränkt.

11.2 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, Betriebsunterbruch, Verzögerung, Rückruf- oder Nacharbeitskosten, verworfene Produktionsserien und Ansprüche Dritter.

11.3 Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus Absicht oder grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden und soweit zwingendes Recht sie nicht zulässt (Art. 100 OR).

11.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgen unvollständiger oder falscher Unterlagen des Kunden, von Designentscheiden des Kunden oder fehlender Prüfung durch den Kunden.

11.5 Ansprüche sind innert 30 Tagen, nachdem der Kunde den Mangel bemerkt hat, schriftlich zu melden und verjähren 12 Monate nach Lieferung des betreffenden Arbeitsergebnisses.

12. Beendigung

12.1 Jede Partei kann den Auftrag jederzeit schriftlich beenden (Art. 404 OR).

12.2 Beendet der Kunde den Auftrag, werden die geleistete Arbeit und die entstandenen Kosten vergütet. Wurde Kapazität reserviert, die kurzfristig nicht anders genutzt werden kann, hat der Auftragnehmer zudem Anspruch auf eine Entschädigung von 50 % der restlichen vereinbarten Vergütung.

12.3 Bei Beendigung werden die bezahlten Arbeitsergebnisse mit ihrer Dokumentation übergeben.

13. Höhere Gewalt und Krankheit

Keine Partei haftet für Verzögerungen durch Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflusses, einschliesslich Krankheit des Auftragnehmers. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich; Termine werden auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verschoben und Fristen entsprechend verlängert.

14. Selbständigkeit

Der Auftragnehmer arbeitet selbständig. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft und keine Stellvertretung. Der Auftragnehmer darf, unter Wahrung der Vertraulichkeit, für andere Kunden tätig sein, auch in derselben Branche.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.

15.2 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig, und die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.

15.3 Keine Partei darf den Vertrag ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen übertragen.

15.4 Diese Bedingungen bestehen auf Deutsch und Englisch. Bei Abweichungen gilt die Fassung in der Sprache der Offerte.

15.5 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

Teil B: Nutzung dieser Website

16. Nutzung

Diese Website darf nur rechtmässig genutzt werden. Stören Sie ihren Betrieb nicht, versuchen Sie keinen unbefugten Zugriff und missbrauchen Sie das Anfrageformular nicht.

17. Kein Angebot

Die Inhalte der Website sind allgemeine Informationen, kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage begründet kein Auftragsverhältnis und keine Verpflichtung für eine der Seiten. Ein Vertrag entsteht nur wie in Teil A beschrieben.

18. Inhalte der Website

Texte, Gestaltung, Code, Bilder und Markenzeichen dieser Website gehören Thomas S. Perri, sofern nicht anders angegeben. Kurze Zitate mit Quellenangabe und Link sind willkommen; jede andere Nutzung braucht eine schriftliche Zustimmung.

19. Verfügbarkeit und Haftung

Die Website wird sorgfältig betrieben, eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit und vollständige Richtigkeit werden jedoch nicht garantiert. Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für Schäden aus der Nutzung der Website oder dem Vertrauen auf ihre Inhalte. Für verlinkte externe Websites sind deren Betreiber verantwortlich.

20. Datenschutz

Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung bearbeitet.

21. Änderungen und Kontakt

Diese Bedingungen können angepasst werden; das Datum oben auf dieser Seite zeigt die aktuelle Fassung. Fragen senden Sie per E-Mail an thomas@perri-engineering.ch oder über das Anfrageformular.

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Perri Engineering ist ein unabhängiges Büro für KI-Automatisierung und Embedded Engineering in Zürich, Schweiz, geführt von Thomas S. Perri.

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